Erbrecht

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Wir beraten und vertreten Sie auf dem gesamten Gebiet des Erbrechts und der Vermögensnachfolge. So können Sie bei uns, durch frühzeitige und fachkundige Beratung bei der Gestaltung einer Ihren persönlichen Wünschen entsprechenden testamentarischen Verfügung, die Angehörigen vor den Konsequenzen der gesetzlichen Erbfolge bewahren und sowohl Ihr Vermögen, als auch den Familienfrieden nachhaltig sichern. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen,
  • die Unterstützung bei Regelungen zur lebzeitigen Vermögensübertragung, wie zum Beispiel durch Schenkungsverträge,
  • Beratung bei der Erstellung von Vollmachten und Patientenverfügungen.

Nach einem Todesfall stehen wir Ihnen in Ihrer Situation als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer in sämtlichen Bereichen der Nachlassabwicklung zur Seite. Dazu gehören insbesondere:

  • die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft,
  • Erbenhaftung,
  • Testamentsanfechtung und Testamentsauslegung,
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Auskunfts-, Wertermittlungs- und Pflichtteilsansprüchen,
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften,
  • Testamentsvollstreckung
  • Verhandlungen mit Vermögensverwaltern und Testamentsvollstreckern,
  • Verwertung von Vermögensgegenständen