Arbeitsrecht

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Unsere Kanzlei steht Ihnen in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts zur Seite. Wir gestalten Ihren Arbeitsvertrag, überprüfen bestehende Arbeitsverträge und setzen Ansprüche aus Ihrem Arbeitsverhältnis durch. Außerdem befassen wir uns im außergerichtlichen Bereich mit der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung und sind, sofern erforderlich, auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetzen tätig. Kernbereiche unserer Tätigkeit sind:

  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise über Entgeltzahlung, Kündigungsschutz, Urlaubsgewährung und Zeugniserteilung/-berichtigung
  • außergerichtliche Beratung und Streitschlichtung auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts
  • Arbeitsvertragsgestaltung und -überprüfung
  • Beratung und Vertretung bei Abwicklung von Betriebsübergängen